Voraussetzung für eine kirchliche Abdankung ist die Mitgliedschaft der verstorbenen Person. Ausnahmen für Nichtmitglieder können je nach Situation aus seelsorgerlichen Gründen gewährt werden und werden in einem Gespräch mit dem Pfarramt abgewogen. Für eine allfällig vereinbarte kirchliche Abdankung für Nichtmitglieder werden
» Gebühren erhoben, die sich an den Richtlinien der Kantonalkirche orientieren. Für Mitglieder ist eine kirchliche Abdankung kostenlos.