René Hausheer-Kaufmann

Sterben und Tod

Der Abschied von einem Angehörigen oder eines nahen Bekannten bedeutet für viele Menschen eine schwierige Zeit. Die kirchliche Bestattung will auf dem Weg des Abschiednehmens auf zweifache Weise hilfreich sein: zum einen durch ein würdevolles Gedenken des Verstorbenen und zum andern durch Zuspruch und Stärkung für den eigenen Lebensweg. Sie findet in der Form eines Gottesdienstes statt und schöpft aus der reichen Tradition des christlichen Glaubens an Jesus Christus und die Auferstehung.
Trauergespräch
Vor der kirchlichen Abdankung treffen sich die Angehörigen mit der zuständigen Pfarrperson, um über das Leben der verstorbenen Person und die konkrete Durchführung der Bestattung und des Gottesdienstes zu sprechen. Der Termin wird in Absprache mit der politischen Gemeinde festgelegt. In der Regel beginnen die reformierten Abdankungen nachmittags um 14 Uhr auf dem Friedhof. Zuständig für die Abdankungen ist Pfr. René Hausheer-Kaufmann.
Gedenktage
Am Wochenende nach der Trauerfeier gedenken wir im Gottesdienst der Verstorbenen, indem wir ihre Namen verlesen. Am Ende des Kirchenjahres wird am Ewigkeitssonntag allen Verstorbenen des ausklingenden Kirchenjahres gedacht. Als Ewigkeitssonntag wird der letzte Sonntag vor dem 1. Advent begangen. Die Trauerleute werden schrifltich zu dieser Feier eingeladen.
Kosten für Nichtmitglieder
Voraussetzung für eine kirchliche Abdankung ist die Mitgliedschaft der verstorbenen Person. Ausnahmen für Nichtmitglieder können je nach Situation aus seelsorgerlichen Gründen gewährt werden und werden in einem Gespräch mit dem Pfarramt abgewogen. Für eine allfällig vereinbarte kirchliche Abdankung für Nichtmitglieder werden » Gebühren erhoben, die sich an den Richtlinien der Kantonalkirche orientieren. Für Mitglieder ist eine kirchliche Abdankung kostenlos.
Friedhof
    Bereitgestellt: 08.02.2021    Besuche: 25 Monat        Datenschutz